ErwGr. 2

REG_2018_588 · zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Bezug auf 1-Methyl-2-pyrrolidon

Die Niederlande begründeten ihre Gefahrenanalyse von NMP mit den Wirkungen des Stoffes auf mehrere Gesundheitsendpunkte. Die Entwicklungstoxizität wurde als der kritischste dieser Endpunkte angesehen und zur Bestimmung eines Expositionsgrenzwertes verwendet, oberhalb dessen Arbeitnehmer NMP nicht einatmen sollten (derived no-effect level oder DNEL-Wert).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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