ErwGr. 13

REG_2018_588 · zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Bezug auf 1-Methyl-2-pyrrolidon

Bei der Durchführung der Stoffsicherheitsbeurteilung eines Stoffes gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sollten DNEL-Werte angewendet werden, damit bestimmt werden kann, welche Maßnahmen zur Eindämmung des bei bestimmten Expositionsszenarien von dem betreffenden Stoff ausgehenden Risikos zu treffen sind. Soweit Hersteller, Importeure oder nachgeschaltete Anwender NMP als Stoff oder in einer bestimmten Konzentration in Gemischen auf den Markt bringen wollen, sollte diese Bewertung den Verwendern des Stoffes in Form von Stoffsicherheitsberichten und Sicherheitsdatenblättern zugänglich gemacht werden. Hersteller und nachgeschaltete Anwender sollten sicherstellen, dass die DNEL-Werte bei der Herstellung des Stoffes oder bei seiner Verwendung als Stoff oder in Gemischen eingehalten werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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