Anhang VII – GEFAHRGUTSYSTEMATIK

REG_2018_643 · über die Statistik des Eisenbahnverkehrs

1.Explosive Stoffe
2.Gase (verdichtet, verflüssigt oder unter Druck gelöst)
3.Entzündbare flüssige Stoffe
4.1. Entzündbare feste Stoffe
4.2. Selbstentzündliche Stoffe
4.3. Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln
5.1. Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
5.2. Organische Peroxide
6.1. Giftige Stoffe
6.2. Ansteckungsgefährliche Stoffe
7.Radioaktive Stoffe
8.Ätzende Stoffe
9.Verschiedene gefährliche Stoffe
Anmerkung:
Diese Kategorien entsprechen den Kategorien, wie sie in der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (gewöhnlich RID genannt) festgelegt sind und mit der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1) erlassen wurden.
(1)Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland (ABl. L 260 vom 30.9.2008, S. 13).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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