ErwGr. 21

REG_2018_644 · über grenzüberschreitende Paketzustelldienste

Die der nationalen Regulierungsbehörde zu der Anzahl der für den Paketzustelldienstanbieter tätigen Personen gemachten Angaben sollten im Einklang mit den etablierten Gepflogenheiten der Unternehmen für die Übermittlung statistischer Angaben übermittelt werden. Dies ist wichtig, um die Vergleichbarkeit der Daten sicherzustellen und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand für die Anbieter auf ein Minimum zu beschränken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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