Art. 4a

REG_2018_647 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma

(1)Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die Eigentum oder Besitz der in Anhang IV aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen sind oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren.
(2)Den in Anhang IV aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen Organisationen und dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen.
(3)Anhang IV enthält a) natürliche Personen, die den Streitkräften Myanmars (Tatmadaw) und der Grenzschutzpolizei angehören und für schwere Menschenrechtsverletzungen in Myanmar/Birma verantwortlich sind; b) natürliche Personen, die den Streitkräften Myanmars (Tatmadaw) und der Grenzschutzpolizei angehören und für die Behinderung der humanitären Hilfe für bedürftige Zivilpersonen verantwortlich sind; c) natürliche Personen, die den Streitkräften Myanmars (Tatmadaw) und der Grenzschutzpolizei angehören und für die Behinderung der Durchführung unabhängiger Untersuchungen zu mutmaßlichen schweren Menschenrechtsverletzungen oder -verstößen verantwortlich sind, oder d) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die mit den unter den Buchstaben a, b und c genannten natürlichen Personen verbunden sind.
(4)Anhang IV enthält die Gründe für die Aufnahme der betreffenden Personen, Organisationen und Einrichtungen in die Liste.
(5)Anhang IV enthält, soweit verfügbar, auch Angaben, die zur Identifizierung der betreffenden natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen erforderlich sind. Bei natürlichen Personen können diese Angaben Namen einschließlich Aliasnamen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Reisepass- und Personalausweisnummern, Geschlecht, Anschrift, soweit bekannt, sowie Funktion oder Beruf umfassen. In Bezug auf juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen können diese Angaben Namen, Ort und Datum der Registrierung, Registriernummer und Geschäftssitz umfassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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