ErwGr. 4

REG_2018_669 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt

Aufgrund der Ausnahmeregelung (3) für die Übersetzung von Rechtsakten, die nicht vom Europäischen Parlament und vom Rat gemeinsam erlassen werden, in die irische Sprache sollten die chemischen Bezeichnungen in Anhang VI Tabelle 3.1 nicht ins Irische übersetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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