ErwGr. 5

REG_2018_669 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt

Tabelle 3.2 enthält die Liste der harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen gefährlicher Stoffe, die nach den Kriterien von Anhang VI der mit Wirkung vom 1. Juni 2015 aufgehobenen Richtlinie 67/548/EWG des Rates (4) erstellt wurde. Sie wird entsprechend gemäß Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1179 der Kommission (5) mit Wirkung vom 1. Juni 2017 gestrichen. Diese Tabelle braucht demnach nicht geändert zu werden. Infolgedessen wurde Tabelle 3.1 im Einklang mit Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/776 der Kommission (6) mit Wirkung vom 1. Juni 2017 in Tabelle 3 umbenannt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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