ErwGr. 5

REG_2018_677 · zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Thaumatin (E 957) als Geschmacksverstärker in bestimmten Lebensmittelkategorien

Thaumatin wurde 1984 (3) und 1988 (4) vom Wissenschaftlichen Ausschuss „Lebensmittel“ der Europäischen Union bewertet. Thaumatin wurde als verwendbar erachtet, und als zulässige tägliche Aufnahme (Acceptable Daily Intake, ADI) wurde „not specified“ festgelegt. In letzterer Bewertung wurde auch darauf hingewiesen, dass Thaumatin, bei dem es sich um ein Protein handelt, zu normalen Lebensmittelbestandteilen verdaut wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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