ErwGr. 8

REG_2018_677 · zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Thaumatin (E 957) als Geschmacksverstärker in bestimmten Lebensmittelkategorien

Die geschätzte Exposition sowohl durch die derzeit zugelassenen als auch die vorgeschlagenen ausgeweiteten Verwendungen und erhöhten Verwendungsmengen von Thaumatin ergaben eine mittlere Aufnahme von 0,03 bis 0,10 mg/kg Körpergewicht/Tag bei älteren Menschen bis zu 0,13 bis 0,34 mg/kg Körpergewicht/Tag bei Kindern. Die hohe Exposition betrug 0,13 bis 0,32 mg/kg Körpergewicht/Tag bei Jugendlichen bis zu 0,09 bis 1,10 mg/kg Körpergewicht/Tag bei Erwachsenen. Dies gilt als geringfügige Exposition der Verbraucher und gibt daher keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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