ErwGr. 5

REG_2018_73 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Höchstgehalte an Rückständen von Quecksilberverbindungen in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Da in der Union schon vor über 30 Jahren damit begonnen wurde, quecksilberhaltige Pestizide Schritt für Schritt vom Markt zu nehmen, kann unterstellt werden, dass das Vorhandensein von Quecksilber in Lebensmitteln auf die Umweltkontamination zurückzuführen ist. Es ist daher angezeigt, die Standardwerte durch die Werte der Liste in Erwägungsgrund 4 zu ersetzen, sodass die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 dem Vorhandensein von Quecksilber aus der Umwelt Rechnung trägt. Das wird die zuständigen nationalen Behörden in die Lage versetzen, geeignete Durchführungsmaßnahmen auf der Grundlage realistischer RHG zu ergreifen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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