Art. 1 – Gegenstand

REG_2018_841 · über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 und des Beschlusses Nr. 529/2013/EU

Diese Verordnung enthält die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (land use, land use change and forestry — im Folgenden „LULUCF“), durch die dazu beigetragen wird, dass die Ziele des Übereinkommens von Paris erreicht werden und dass das Ziel der Union für die Verringerung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum von 2021 bis 2030 eingehalten wird. In dieser Verordnung werden auch die Regeln für die Anrechnung und Verbuchung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen im LULUCF-Sektor und für die Überprüfung der Einhaltung dieser Verpflichtungen durch die Mitgliedstaaten festgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.12.2024

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