ErwGr. 19

REG_2018_841 · über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 und des Beschlusses Nr. 529/2013/EU

Durch eine verstärkte nachhaltige Nutzung von Holzprodukten können die Emissionen in die Atmosphäre aufgrund des Substitutionseffekts erheblich begrenzt und der Abbau von Treibhausgasen aus der Atmosphäre deutlich verstärkt werden. Die Anrechnungs- und Verbuchungsvorschriften sollten gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten die Veränderungen im Kohlenstoffspeicher der Holzprodukte zum Zeitpunkt ihres Eintretens in deren entsprechenden LULUCF-Konten genau und transparent festhalten, damit eine bessere Nutzung von Holzprodukten mit langen Lebenszyklen anerkannt und ein Anreiz dafür geschaffen wird. Die Kommission sollte zu Fragen zur Methode der Verbuchung von Holzprodukten Orientierungshilfen bereitstellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.12.2024

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