ErwGr. 30

REG_2018_841 · über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 und des Beschlusses Nr. 529/2013/EU

Die Kommission sollte im Zuge ihrer regelmäßigen Berichterstattung nach der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 auch die Ergebnisse des unterstützenden Dialogs von 2018 im Rahmen des UNFCCC (im Folgenden „Talanoa-Dialog“) bewerten. die vorliegende Verordnung sollte im Jahr 2024 und danach alle fünf Jahre zwecks Bewertung ihres allgemeinen Funktionierens überprüft werden. Bei dieser Überprüfung sollten die Ergebnisse des Talanoa-Dialogs und der weltweiten Bestandsaufnahme des Übereinkommens von Paris aufgegriffen werden. Der Rahmen für den Zeitraum nach 2030 sollte im Einklang mit den langfristigen Zielsetzungen und Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris stehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.12.2024

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