ErwGr. 40

REG_2018_848 · über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates

Da die Tierhaltung mit der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen einhergeht, auf denen Dünger als Nährstoff bei der pflanzlichen Erzeugung eingesetzt wird, sollte, ausgenommen im Falle der Bienenhaltung, eine flächenunabhängige Tierproduktion verboten werden. Bei der Wahl der Rassen sollte die Wahl von Merkmalen gefördert werden, die für die ökologische/biologische Landwirtschaft wichtig sind, beispielsweise hohe genetische Vielfalt, die Fähigkeit der Anpassung an die örtlichen Bedingungen und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Krankheiten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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