ErwGr. 45

REG_2018_848 · über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates

Da die ökologische/biologische Produktion für Rinder, Schafe, Ziegen, Equiden, Geweihträger, Schweine, Geflügel, Kaninchen und Bienen am weitesten entwickelt ist, sollten zusätzliche detaillierte Produktionsvorschriften für diese Arten gelten. Es ist für diese Arten erforderlich, dass die Kommission bestimmte für die Produktion dieser Tiere wichtige Anforderungen festlegt, beispielsweise Anforderungen in Bezug auf die Besatzdichte, Mindestflächen und Merkmale sowie die technischen Anforderungen in Bezug auf die Unterbringung. Für andere Arten sollten diese Anforderungen festgelegt werden, wenn auch für sie zusätzliche detaillierte Produktionsvorschriften gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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