ErwGr. 49

REG_2018_848 · über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates

Die ökologische/biologische Aquakultur sollte auf der Aufzucht eines Jungbestands, der aus ökologischen/biologischen Produktionseinheiten stammt, beruhen. Ökologisch/biologisch erzeugte Aquakulturtiere zu Zuchtzwecken oder als Besatzmaterial stehen nicht immer in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung, um den Bedarf von Aquakulturtiere produzierenden Unternehmern zu decken. Unter bestimmten Voraussetzungen sollte es daher möglich sein, wild gefangene oder nichtökologisch/nichtbiologisch erzeugte Aquakulturtiere in eine ökologische/biologische Produktionseinheit einzubringen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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