ErwGr. 51

REG_2018_848 · über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates

Ökologische/Biologische Lebens- oder Futtermittel erzeugende Unternehmer sollten angemessene Verfahren anwenden, die sich auf die systematische Identifizierung kritischer Punkte im Verarbeitungsprozess stützen, um sicherzustellen, dass die hergestellten Verarbeitungserzeugnisse den Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion genügen. Verarbeitete ökologische/biologische Erzeugnisse sollten mithilfe von Verarbeitungsmethoden erzeugt werden, die sicherstellen, dass die ökologischen/biologischen Merkmale und die Qualitätsmerkmale der Erzeugnisse auf allen Stufen der Produktionskette gewahrt bleiben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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