ErwGr. 17

REG_2018_858 · über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG

Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, für die Benennung und Überwachung technischer Dienste Gebühren zu erheben, damit die Nachhaltigkeit der Überwachung der technischen Dienste durch die Mitgliedstaaten sichergestellt ist und gleiche Ausgangsbedingungen für die technischen Dienste geschaffen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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