über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG
REG_2018_858 · 257 Normen
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- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Geltungsbereich
- Art. 3Begriffsbestimmungen
- Art. 4Fahrzeugklassen
- Art. 5Technische Anforderungen
- Art. 6Pflichten der Mitgliedstaaten
- Art. 7Pflichten der Genehmigungsbehörden
- Art. 8Pflichten der Marktüberwachungsbehörden
- Art. 9Nachprüfung der Einhaltung der Vorschriften durch die Kommission
- Art. 10Bewertungen durch die Kommission
- Art. 11Forum für den Informationsaustausch über die Durchsetzung
- Art. 12Online-Datenaustausch
- Art. 13Allgemeine Pflichten der Hersteller
- Art. 14Pflichten von Herstellern im Zusammenhang mit ihren Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen, selbstständigen technischen Einheiten, Teilen und Ausrüstungen, die nicht konform sind oder eine ernste Gefahr darstellen
- Art. 15Pflichten der Bevollmächtigten des Herstellers
- Art. 16Pflichten der Einführer
- Art. 17Pflichten von Einführern im Zusammenhang mit ihren Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen, selbstständigen technischen Einheiten, Teilen und Ausrüstungen, die nicht konform sind oder eine ernste Gefahr darstellen
- Art. 18Pflichten der Händler
- Art. 19Pflichten von Händlern im Zusammenhang mit ihren Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten, die nicht konform sind, oder eine ernste Gefahr darstellen
- Art. 20Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten
- Art. 21Identifizierung der Wirtschaftsakteure
- Art. 22Verfahren für die EU-Typgenehmigung
- Art. 23Antrag auf Erteilung einer EU-Typgenehmigung
- Art. 24Beschreibungsmappe
- Art. 25Zusätzliche Angaben, die bei Anträgen auf EU-Typgenehmigung bereitzustellen sind
- Art. 26Allgemeine Bestimmungen für die Durchführung der Verfahren für die EU-Typgenehmigung
- Art. 27Meldung der erteilten, geänderten, versagten und widerrufenen EU-Typgenehmigung
- Art. 28EU-Typgenehmigungsbogen
- Art. 29Besondere Bestimmungen für EU-Typgenehmigungen für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten
- Art. 30Für die EU-Typgenehmigung erforderliche Prüfungen
- Art. 31Übereinstimmung der Produktion
- Art. 32Gebühren
- Art. 33Allgemeine Bestimmungen über Änderungen von EU-Typgenehmigungen
- Art. 34Revisionen und Erweiterungen von EU-Typgenehmigungen
- Art. 35Erlöschen der Gültigkeit
- Art. 36Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform
- Art. 37Übereinstimmungsbescheinigung in elektronischer Form
- Art. 38Gesetzlich vorgeschriebene und zusätzliche Schilder sowie Kennzeichnungen und Typgenehmigungszeichen für Bauteile und für selbstständige technische Einheiten des Herstellers
- Art. 39Ausnahmen für neue Techniken oder neue Konzepte
- Art. 40Nachfolgende Anpassung von Rechtsakten
- Art. 41EU-Typgenehmigung für Kleinserienfahrzeuge
- Art. 42Nationale Typgenehmigung für Kleinserienfahrzeuge
- Art. 43Gültigkeit einer nationalen Typgenehmigung für Kleinserienfahrzeuge
- Art. 44EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigungen
- Art. 45Nationale Fahrzeug-Einzelgenehmigungen
- Art. 46Gültigkeit nationaler Fahrzeug-Einzelgenehmigungen
- Art. 47Besondere Bestimmungen
- Art. 48Bereitstellung auf dem Markt, Zulassung oder Inbetriebnahme von Fahrzeugen, die nicht zu einer auslaufenden Serie gehören
- Art. 49Bereitstellung auf dem Markt, Zulassung oder Inbetriebnahme von Fahrzeugen aus einer auslaufenden Serie
- Art. 50Bereitstellung auf dem Markt oder Inbetriebnahme von Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten
- Art. 51Einzelstaatliche Bewertung für Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten, die mutmaßlich eine ernste Gefahr darstellen oder nicht konform sind
- Art. 52Einzelstaatliche Verfahren für Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten, die eine ernste Gefahr darstellen oder nicht konform sind
- Art. 53Abhilfemaßnahmen und beschränkende Maßnahmen auf Unionsebene
- Art. 54Nichtkonforme EU-Typgenehmigungen
- Art. 55Inverkehrbringen und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen eine ernste Gefahr für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann
- Art. 56Weitere Anforderungen für Teile oder Ausrüstungen, von denen eine ernste Gefahr für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann
- Art. 57Für die EU-Typgenehmigung erforderliche UN-Regelungen
- Art. 58Gleichwertigkeit von UN-Regelungen für die Zwecke der EU-Typgenehmigung
- Art. 59Für Nutzer bestimmte Informationen
- Art. 60Für Hersteller bestimmte Informationen
- Art. 61Pflichten des Herstellers zur Bereitstellung von Fahrzeug- OBD- und Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen
- Art. 62Pflichten bei mehreren Typgenehmigungsinhabern
- Art. 63Gebühren für den Zugang zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen
- Art. 64Nachweis der Erfüllung der Pflichten im Zusammenhang mit den Fahrzeug-OBD-Informationen und der Reparatur- und Wartungsinformationen
- Art. 65Übereinstimmung mit den Vorschriften über den Zugang zu Fahrzeug-OBD-Informationen sowie Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen
- Art. 66Forum für Fragen des Zugangs zu Fahrzeuginformationen
- Art. 67Für technische Dienste zuständige Genehmigungsbehörde
- Art. 68Benennung von technischen Diensten
- Art. 69Unabhängigkeit der technischen Dienste
- Art. 70Fähigkeiten der technischen Dienste
- Art. 71Zweigunternehmen von technischen Diensten und Vergabe von Unteraufträgen
- Art. 72Interner technischer Dienst des Herstellers
- Art. 73Bewertung und Benennung technischer Dienste
- Art. 74Meldung der Benennung technischer Dienste an die Kommission
- Art. 75Änderungen und Erneuerungen von Benennungen technischer Dienste
- Art. 76Überwachung von technischen Diensten
- Art. 77Anfechtung der Kompetenz technischer Dienste
- Art. 78Informationsaustausch über die Bewertung, Benennung und Überwachung technischer Dienste
- Art. 79Zusammenarbeit mit nationalen Akkreditierungsstellen
- Art. 80Verpflichtungen der technischen Dienste im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit
- Art. 81Informationspflichten der technischen Dienste
- Art. 82Ausübung der Befugnisübertragung
- Art. 83Ausschussverfahren
- Art. 84Sanktionen
- Art. 85Geldbußen zur Unterstützung von Abhilfemaßnahmen und beschränkenden Maßnahmen auf Unionsebene
- Art. 86Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007
- Art. 87Änderung der Verordnung (EG) Nr. 595/2009
- Art. 88Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG
- Art. 89Übergangsbestimmungen
- Art. 90Berichterstattung
- Art. 91Inkrafttreten und Geltung
über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.