Art. 47 – Besondere Bestimmungen

REG_2018_858 · über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG

(1)Die Verfahren der Artikel 44 und 45 können auf ein in mehreren Stufen hergestelltes einzelnes Fahrzeug Anwendung finden.
(2)Die Verfahren der Artikel 44 und 45 dürfen nicht an die Stelle einer Zwischenstufe im üblichen Ablauf des Mehrstufen-Typgenehmigungsverfahrens treten und finden auch keine Anwendung für die Genehmigung der ersten Fertigungsstufe eines Fahrzeugs.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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