ErwGr. 13

REG_2018_858 · über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG

Die Notwendigkeit der Kontrolle und Überwachung der technischen Dienste hat sich erhöht, seit durch den technischen Fortschritt das Risiko gestiegen ist, dass die technischen Dienste nicht über die notwendige Kompetenz zur Prüfung neuer Technologien oder Produkte verfügen, die in dem Bereich, für den sie benannt sind, neu entstehen. Da die Produktzyklen durch den technischen Fortschritt immer kürzer werden und die Überwachungsintervalle für Vor-Ort-Bewertungen und Kontrollen unterschiedlich lang sind, sollte die Gültigkeit der Benennung technischer Dienste zeitlich begrenzt sein, um eine regelmäßige Bewertung der Befähigung technischer Dienste sicherzustellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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