ErwGr. 1

REG_2018_885 · zur Änderung von Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel

Der nach der Internationalen Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe als Methylene Bis-Benzotriazolyl Tetramethylbutylphenol (MBBT) bezeichnete Stoff 2,2′-Methylen-bis-(6-(2H-benzotriazol-2-yl)-4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenol)/Bisoctrizol ist gemäß Eintrag 23 des Anhangs VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 zur Verwendung als UV-Filter in kosmetischen Mitteln zugelassen. Die Verwendung von MBBT (Nano) als UV-Filter in kosmetischen Mitteln ist derzeit nicht geregelt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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