ErwGr. 2

REG_2018_885 · zur Änderung von Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel

Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 25. März 2015 (2) zu dem Schluss, dass die Verwendung von MBBT (Nano) als UV-Filter mit den in der Stellungnahme angegebenen Merkmalen und in einer Konzentration von höchstens 10 % Massenanteil in auf die Haut aufzutragenden kosmetischen Mitteln nach dem Auftragen auf gesunde, unversehrte Haut sowie auf geschädigte Haut keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt. Die vom SCCS in dieser Stellungnahme angegebenen Merkmale beziehen sich auf die physikalisch-chemischen Eigenschaften des Materials (wie Reinheit, Median-Partikeldurchmesser, Anzahlgrößenverteilung).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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