Art. 1 – Änderungen der Verordnung (EU) 2016/1139

REG_2018_976 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1139 in Bezug auf die Spannen für die fischereiliche Sterblichkeit und das Schutzniveau für bestimmte Heringsbestände in der Ostsee

Die Verordnung (EU) 2016/1139 wird wie folgt geändert:
1.Artikel 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Buchstabe e erhält folgende Fassung: „e) Hering (Clupea harengus) in den ICES-Gebieten 30-31 (Hering im Bottnischen Meerbusen);“ b) Buchstabe f wird gestrichen.
2.In Anhang I werden die Einträge für den Heringsbestand in der Bottnischen See und den Heringsbestand in der Bottenwiek durch den folgenden Eintrag ersetzt: „Hering im Bottnischen Meerbusen 0,15-0,21 0,21-0,21“
3.In Anhang II werden die Einträge für den Heringsbestand in der Bottnischen See und den Heringsbestand in der Bottenwiek durch den folgenden Eintrag ersetzt: „Hering im Bottnischen Meerbusen 283 180 202 272 “

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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