ErwGr. 5

REG_2018_976 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1139 in Bezug auf die Spannen für die fischereiliche Sterblichkeit und das Schutzniveau für bestimmte Heringsbestände in der Ostsee

Es ist angezeigt, Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben e und f sowie die Anhänge I und II der Verordnung (EU) 2016/1139 dringend zu ändern, um zu gewährleisten, dass die Fangmöglichkeiten für die betreffenden Bestände im Einklang mit aktualisierten Referenzpunkten für die Bestandserhaltung festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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