ErwGr. 3

REG_2018_976 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1139 in Bezug auf die Spannen für die fischereiliche Sterblichkeit und das Schutzniveau für bestimmte Heringsbestände in der Ostsee

Die im Jahr 2017 vom Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) durchgeführte wissenschaftliche Bewertung des Heringsbestands in der Bottnischen See und des Heringsbestands in der Bottenwiek hat ergeben, dass diese beiden Bestände ähnlich sind. Daher hat der ICES die beiden Bestände zu einem Bestand zusammengefasst, die Grenzen seines geografischen Verbreitungsgebiets geändert und die MSY-Spannen für die fischereiliche Sterblichkeit sowie die relevanten Referenzpunkte für die Bestandserhaltung neu veranschlagt. Aufgrund dessen unterscheiden sich die Begriffsbestimmungen des Bestands und die Zahlenwerte von jenen in Artikel 1 sowie den Anhängen I und II der Verordnung (EU) 2016/1139.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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