ErwGr. 7

REG_2018_98 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf Calciumsorbat (E 203)

Am 30. Juni 2015 gab die Behörde eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Neubewertung von Sorbinsäure (E 200), Kaliumsorbat (E 202) und Calciumsorbat (E 203) als Lebensmittelzusatzstoffe (4) ab. Darin heißt es, dass in Bezug auf Calciumsorbat Genotoxizitätsdaten fehlen. Daher konnte die Behörde die Sicherheit von Calciumsorbat als Lebensmittelzusatzstoff nicht bestätigen und zog den Schluss, dass für den Stoff nicht der für Sorbinsäure (E 200) und Kaliumsorbat (E 202) festgelegte Gruppenwert für die annehmbare tägliche Aufnahme (Acceptable Daily Intake — ADI) gelten sollte. Der Stellungnahme zufolge müssen in Bezug auf Calciumsorbat Genotoxizitätsuntersuchungen durchgeführt werden, damit geprüft werden kann, ob für Calciumsorbat der genannte Gruppen-ADI gelten soll.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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