ErwGr. 40

REG_2019_1009 · mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003

Um für einen leichten Zugang zu Informationen für Marktüberwachungszwecke zu sorgen, sollten die Informationen in Bezug auf die Konformität mit allen Rechtsakten der Union für EU-Düngeprodukte in einer einzigen EU-Konformitätserklärung enthalten sein. Um den Verwaltungsaufwand für Wirtschaftsakteure zu verringern, kann diese einzige EU-Konformitätserklärung ein Dossier sein, das aus den einschlägigen einzelnen Konformitätserklärungen besteht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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