ErwGr. 37

REG_2019_1009 · mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003

Um die Bewertung der Konformität mit den Anforderungen der vorliegenden Verordnung zu erleichtern, muss eine Konformitätsvermutung für EU-Düngeprodukte vorgesehen werden, die den harmonisierten Normen entsprechen, welche gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (26) oder mit gemeinsamen Spezifikationen in Übereinstimmung mit dieser Verordnung angenommen wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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