ErwGr. 56

REG_2019_1020 · über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011

Zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission sollte ein effizienter, zügiger und fehlerfreier Informationsaustausch stattfinden. Einige bestehende Instrumente, wie etwa das Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung– ICSMS) und RAPEX, ermöglichen eine Koordinierung unter den Marktüberwachungsbehörden in der Union. Diese Instrumente sollten zusammen mit der Schnittstelle, die einen Datentransfer vom ICSMS zu RAPEX ermöglicht, beibehalten und weiterentwickelt werden, damit ihr Potenzial vollständig ausgeschöpft und dazu beigetragen werden kann, den Umfang der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission zu vergrößern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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