ErwGr. 59

REG_2019_1020 · über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011

Den Mitgliedstaaten wird nahegelegt, ICSMS als Alternative zu den nationalen Systemen für Interaktionen zwischen Zoll- und Marktüberwachungsbehörden zu verwenden. Das vom Zoll verwendete System für das Risikomanagement (CRMS - Community Risk Management System) sollte dadurch nicht ersetzt werden. Die beiden Systeme könnten parallel zueinander bestehen, da sie unterschiedliche, einander ergänzende Funktionen erfüllen, wobei ICSMS die Kommunikation zwischen Zoll- und Marktüberwachungsbehörden vereinfacht und somit eine reibungslose Bearbeitung von Zollanmeldungen innerhalb des Rahmens für Produktsicherheit und Konformität ermöglicht, während das CRMS dem gemeinsamen Risikomanagement und den Kontrollen im Zollbereich dient.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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