ErwGr. 62

REG_2019_1020 · über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011

Um ein hohes Maß an Konformität mit den geltenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union über Produkte zu erreichen und gleichzeitig für eine wirksame Verwendung der Ressourcen und eine kosteneffiziente Kontrolle von Produkten, die auf den Unionsmarkt gelangen, zu sorgen, sollte die Kommission in der Lage sein, besondere Systeme für vor der Ausfuhr stattfindende Kontrollen zu genehmigen. Produkte, die unter diese genehmigten Systeme fallen, könnten im Rahmen der Risikobewertung, die von den für die Kontrolle von Produkten, die auf den Unionsmarkt gelangen, zuständigen Behörden vorgenommen wird, als vertrauenswürdiger eingestuft werden als vergleichbare Produkte, die vor der Ausfuhr keiner Kontrolle unterzogen wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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