ErwGr. 2

REG_2019_1021 · über persistente organische Schadstoffe

Die Union ist sehr besorgt über die kontinuierliche Freisetzung persistenter organischer Schadstoffe (im Folgenden „POP“) in die Umwelt. Diese chemischen Stoffe werden weit von ihrem Ursprungsort über internationale Grenzen hinweg transportiert und verbleiben in der Umwelt, reichern sich über die Nahrungskette an und begründen ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Deshalb müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor diesen Schadstoffen zu schützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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