ErwGr. 3

REG_2019_1021 · über persistente organische Schadstoffe

Die Union hat im Bewusstsein ihrer Verantwortung für den Umweltschutz am 19. Februar 2004 das Protokoll zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (4) (im Folgenden „Protokoll“) und am 14. Oktober 2004 das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (5) (im Folgenden „Übereinkommen“) genehmigt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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