Art. 1

REG_2019_1097 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/124 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Die Verordnung (EU) 2019/124 wird wie folgt geändert:
a)Artikel 9 Buchstabe a wird gestrichen;
b)Anhang IA wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert;
c)Anhang IIa wird aufgehoben;
d)Anhang IV wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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