ErwGr. 11

REG_2019_1097 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/124 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Auf ihrer 21. Sondersitzung im Jahr 2018 hat die Internationale Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) die Empfehlung 18-02 über die Aufstellung eines mehrjährigen Bewirtschaftungsplans für Roten Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer angenommen. Dieser Bewirtschaftungsplan folgt dem Gutachten des Ständigen Ausschusses für Forschung und Statistik zur Aufstellung eines mehrjährigen Bewirtschaftungsplans für den Bestand im Jahr 2018, da der derzeitige Zustand des Bestands nicht mehr die Sofortmaßnahmen erfordert, die im Rahmen des Wiederauffüllungsplans für Roten Thun ergriffen wurden (Empfehlung 17-17 zur Änderung der Empfehlung 14-04). Bei dem Bewirtschaftungsplan werden die Besonderheiten der verschiedenen Arten von Fanggeräten und Fangtechniken berücksichtigt. Daher sollten die Bestimmungen zu Aufwandsbeschränkungen und zum maximalen Einsetzen in Thunfischfarmen überarbeitet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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