ErwGr. 8

REG_2019_1097 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/124 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Gemäß dem am 12. April 2019 vorgelegten ICES-Gutachten sollten die Fänge von Sprotte (Sprattus sprattus) in der Division 3a (Skagerrak und Kattegat) und im Untergebiet 4 (Nordsee) in der Zeit vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 nicht mehr als 138 726 Tonnen betragen. Die TAC für Sprotte in 3a wurde auf 26 624 Tonnen festgesetzt. Die Fangmöglichkeiten für Sprotte in den Unionsgewässern der ICES-Division 2a und des ICES-Untergebiets 4 sollte unter Berücksichtigung der für die ICES-Division 3a bereits festgelegten TAC und nach dem Grundsatz des FMSY festgesetzt werden. Zur Gewährleistung der vollständigen Nutzung der Fangmöglichkeiten sollte eine gebietsübergreifende Flexibilitätsregelung für Sprotte zwischen der ICES-Division 3a und den ICES-Untergebieten 2a und 4 vorgesehen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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