ErwGr. 6

REG_2019_1097 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/124 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Am 28. März 2019 legte der ICES ein Gutachten für Fänge von Tiefseegarnelen (Pandalus borealis) in den ICES-Divisionen 3a und 4a Ost (Skagerrak und Kattegat sowie nördliche Nordsee, Norwegische Rinne) vor. Auf der Grundlage dieses Gutachtens und nach Konsultationen mit Norwegen ist es angebracht, die Unionsquote für Tiefseegarnelen in der ICES-Division 3a auf 2 010 Tonnen entsprechend dem FMSY festzusetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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