REG_2019_1097 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/124 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten
Im Dezember 2018 kamen die betroffenen Mitgliedstaaten überein, dass sie in der Gruppe der an den nordwestlichen Gewässern gelegenen Staaten mitarbeiten und in enger Zusammenarbeit mit dem Beirat für die nordwestlichen Gewässer einen Mehrjahresplan zur Verminderung von Beifängen ausarbeiten würden. Mit diesem Plan soll sichergestellt werden, dass Beifänge der fünf betreffenden Bestände, einschließlich Wittling in der Irischen See, für die der ICES für das Jahr 2019 Nullfänge empfohlen hat, durch Selektivitäts- oder Vermeidungsmaßnahmen reduziert werden. Die Kommission hat angegeben, dass sie diesen Plan dem Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei (STECF) bei seiner Plenartagung im Juli 2019 vorlegen möchte, um dessen Wirksamkeit zu bewerten. Zeigt die Bewertung des STECF, dass der Plan zur Verminderung der Beifänge nicht die gewünschte Wirkung einer Reduzierung der fischereilichen Sterblichkeit bei Beifängen erzielt, hat die die Kommission angegeben, dass sie alternative Maßnahmen erwägen wird, um die fischereiliche Sterblichkeit für die betreffenden Bestände zu reduzieren.
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