ErwGr. 5

REG_2019_1097 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/124 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Gemäß dem ICES-Gutachten vom 28. März 2019 sollten die Fänge von Kaisergranat (Nephrops norvegicus) in Funktionseinheit 31 der ICES-Division 8c in der Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 nicht mehr als 0,7 Tonnen betragen. Die Fangmöglichkeiten für Kaisergranat in der Funktionseinheit 31 der ICES-Division 8c sollten entsprechend festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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