ErwGr. 36

REG_2019_1149 · zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004, (EU) Nr. 492/2011 und (EU) 2016/589 sowie zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2016/344

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der vorliegenden Verordnung sollte gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (13) oder der Verordnung (EU) 2018/1725 (14) des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgen. Dies umfasst das Ergreifen geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, um den Verpflichtungen aus den genannten Verordnungen nachzukommen, insbesondere den Maßnahmen bezüglich der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, der Sicherheit der Verarbeitungsvorgänge, der Bereitstellung von Informationen und der Rechte der betroffenen Personen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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