ErwGr. 10

REG_2019_1154 · über einen mehrjährigen Wiederauffüllungsplan für Schwertfisch aus dem Mittelmeer und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 des Rates und der Verordnung (EU) 2017/2107 des Europäischen Parlaments und des Rates

Bei der Fischerei mit Treibnetzen ist es in der Vergangenheit zu einem raschen Anstieg des Fischereiaufwands und einem starken Rückgang der Selektivität gekommen. Die unkontrollierte Ausdehnung dieser Aktivitäten stellte eine ernste Gefahr für die Zielarten dar, weshalb ihre Verwendung mit der Verordnung (EG) Nr. 1239/98 des Rates (6) für den Fang von weit wandernden Arten einschließlich Schwertfisch verboten wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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