ErwGr. 12

REG_2019_1154 · über einen mehrjährigen Wiederauffüllungsplan für Schwertfisch aus dem Mittelmeer und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 des Rates und der Verordnung (EU) 2017/2107 des Europäischen Parlaments und des Rates

Bei Vereinbarungen für das Chartern von Fischereifahrzeugen sind die Beziehungen zwischen dem Eigner, dem Charterer und dem Flaggenstaat häufig unklar. Einige Marktteilnehmer, die IUU-Aktivitäten nachgehen, umgehen Kontrollen dadurch, dass sie diese Vereinbarungen missbrauchen. Chartern ist im Zusammenhang mit der Fischerei auf Roten Thun durch die Verordnung (EU) 2016/1627 des Europäischen Parlaments und des Rates (10) untersagt. Es ist angezeigt, als präventive Maßnahme zum Schutz eines wiederaufzufüllenden Bestands und im Interesse der Kohärenz mit dem Unionsrecht ein ähnliches Verbot in den in dieser Verordnung festgelegten Wiederauffüllungsplan aufzunehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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