ErwGr. 11

REG_2019_1155 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex)

Um den Verwaltungsaufwand in den Konsulaten zu verringern und Vielreisenden und regelmäßig Reisenden das Reisen zu erleichtern, sollten Visa für die mehrfache Einreise mit langer Gültigkeitsdauer Antragstellern, die die Einreisevoraussetzungen während der gesamten Gültigkeitsdauer des erteilten Visums erfüllen, nach objektiv festgelegten gemeinsamen Kriterien erteilt werden und nicht auf bestimmte Reisezwecke oder Gruppen von Antragstellern beschränkt werden. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten besonderes Augenmerk auf Personen richten, die zur Ausübung ihres Berufes reisen, wie Geschäftsleute, Seeleute, Künstler und Sportler. Es sollte möglich sein, ein Visum für die mehrfache Einreise mit kürzerer Gültigkeitsdauer auszustellen, wenn vernünftige Gründe dafür bestehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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