Art. 71 – Verarbeitung personenbezogener Daten

REG_2019_1238 · über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)

In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung nehmen die PEPP-Anbieter, die PEPP-Vertreiber und die zuständigen Behörden ihre Aufgaben für die Zwecke dieser Verordnung im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie 2002/58/EG wahr. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EIOPA im Rahmen dieser Verordnung erfolgt im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1725.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 71 REG_2019_1238 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 71 REG_2019_1238 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.