ErwGr. 13

REG_2019_1238 · über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)

In seiner Entschließung vom 19. Januar 2016 zu dem Thema „EU-Vorschriften für den Finanzdienstleistungssektor — Bestandsaufnahme und Herausforderungen: Auswirkungen und Wege zu einem effizienteren und wirksameren EU-Rahmen für die Finanzregulierung und eine Kapitalmarktunion“ (3) betonte das Europäische Parlament, dass „ein Umfeld gefördert werden muss, das Anreize für innovative Finanzprodukte und folglich eine größere Vielfalt und Vorteile für die Realwirtschaft schafft und mehr Anreize für Investitionen bietet und auch zu angemessenen, sicheren und nachhaltigen Renten beitragen kann, wie etwa die Entwicklung eines einfach gestalteten, transparenten gesamteuropäischen Rentenprodukts (Pan European Pension Product -PEPP)“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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