ErwGr. 16

REG_2019_1238 · über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)

In ihrer Mitteilung über die „Halbzeitbilanz des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion“ vom 8. Juni 2017 kündigte die Kommission „einen Legislativvorschlag für ein EU-weites Produkt der privaten Altersvorsorge (Pan-European Personal Pension Product — PEPP) bis Ende Juni 2017“ an. „Dieser schafft die Grundlage für einen sichereren, kosteneffizienteren und transparenteren Markt für eine kostengünstige und freiwillige private Altersvorsorge, die europaweit verwaltet werden kann. Er wird den Bedarf jener Menschen bedienen, die die Angemessenheit ihrer Altersvorsorge verbessern wollen, die demografische Herausforderung angehen, die vorhandenen Altersvorsorgeprodukte und -systeme ergänzen und die Kosteneffizienz der privaten Altersversorgung unterstützen, indem er gute langfristige Anlagemöglichkeiten für die private Altersvorsorge bietet“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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