ErwGr. 19

REG_2019_1238 · über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)

Ein Rechtsrahmen für ein PEPP wird die Grundlagen für einen erfolgreichen Markt für kostengünstige, freiwillige Anlagen in die Altersvorsorge schaffen, die europaweit verwaltet werden können. Indem er die bestehenden gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorgesysteme und -produkte ergänzt, wird er dazu beitragen, den Bedarf all jener, die die Angemessenheit ihrer Altersvorsorge verbessern wollen, zu bedienen, die demografische Herausforderung anzugehen und eine kraftvolle neue Quelle für privates Kapital zu erschließen, das in langfristige Investitionen fließen kann. Dieser Rahmen wird die vorhandenen nationalen privaten Altersvorsorgeprodukte und -systeme weder ersetzen noch harmonisieren, und er wird sich auch nicht auf die bestehenden nationalen gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorgesysteme und -produkte auswirken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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