REG_2019_1238 · über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)
Mit dieser Verordnung werden einige Eckpunkte des PEPP harmonisiert, die zentrale Aspekte wie den Vertrieb, den Mindestvertragsinhalt, die Anlagepolitik, den Anbieterwechsel oder auch die grenzüberschreitende Bereitstellung und Mitnahmefähigkeit betreffen. Die Harmonisierung dieser Eckpunkte wird fairere Wettbewerbsbedingungen für die Anbieter privater Altersvorsorgeprodukte im Allgemeinen schaffen und dazu beitragen, die Vollendung der Kapitalmarktunion und die Integration des Binnenmarkts für die private Altersvorsorge voranzutreiben. Sie wird ein weitgehend standardisiertes europaweites Produkt hervorbringen, das in allen Mitgliedstaaten erhältlich ist, und die Verbraucher so in die Lage versetzen, den vollen Nutzen aus dem Binnenmarkt zu ziehen, indem sie ihre Altersversorgungsansprüche ins Ausland übertragen und zwischen einer größeren Zahl verschiedener Anbieter, auch in anderen Ländern, wählen können. Da es weniger Hindernisse für die grenzübergreifende Erbringung von Altersvorsorgedienstleistungen geben wird, wird ein PEPP zu mehr europaweitem Wettbewerb zwischen den Anbietern beitragen und Größenvorteile erzeugen, die den Sparern zugutekommen dürften.
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