ErwGr. 80

REG_2019_1238 · über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)

Um eine unionsweit übereinstimmende Anwendung der Sanktionen sicherzustellen, sollten die zuständigen Behörden bei der Festlegung der Art der verwaltungsrechtlichen Sanktionen oder sonstigen Maßnahmen sowie der Höhe der Geldbußen allen maßgeblichen Umständen Rechnung tragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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